Ein Unfall oder eine Erkrankung können dazu führen, dass ein Mensch von einem Moment zum anderen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die verbreitete Ansicht, dass in einem solchen Fall nahe Angehörige wie Ehegatten oder Kinder an Stelle des Erkrankten die notwendigen Entscheidungen treffen und erforderliche Maßnahmen einleiten können, trifft nicht zu.
Das Gesetz sieht stattdessen vor, dass für einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, durch das Gericht ein Betreuer zu bestellen ist. Dies kann auch eine fremde Person sein.