Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
mit Beschluss vom 06.12.2021 hat der Landtag des Freistaates Sachsen mit der Feststellung der epidemischen Lage in unserem Bundesland die Basis für Corona-Schutzmaßnahmen erneuert.
Die Risiken durch die Pandemie werden uns auch in Zukunft noch für einen unabsehbaren Zeitraum beschäftigen.
Um Ansteckungsrisiken weitgehend zu reduzieren und dafür Sorge zu tragen, dass sich Mandanten nach Möglichkeit im Notariat nicht begegnen, habe ich meinen Geschäftsbetrieb an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die organisatorischen Abläufe in der Geschäftsstelle und in der Gestaltung des Beurkundungsverfahrens verändert. Auf diese Weise kann die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die Betreuung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten unter Wahrung der Gesundheitsbelange aller Beteiligten weiterhin gewährleistet werden.
Daher möchte ich Sie um Beachtung der Hinweise zu den Einschränkungen von Abläufen in meiner Geschäftsstelle, insbesondere zur Notwendigkeit der Voranmeldung, bitten.
Hinweise zum Infektionsschutz Stand Dezember 2021 (PDF)